NIEDERSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf

vom 11.03.2020

 

um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Bleialf

 

 

Anwesend:

 

Vorsitzender:

Heinz Richard

 

 

2. Beigeordneter:

Weinand Jörg

 

 

Ratsmitglieder:

Altendorf Cathrin

 

 

Dahmen Stefanie

 

 

Grunow Oliver

 

 

Haas Heidrun

 

 

Hacken Walfried

 

 

Hell Edmund

 

 

Küster Hanns-Peter

 

 

Leinen Willi

 

 

Michels Stefan

 

 

Moelter Thomas

Ab TOP 2 öffentlich

 

Rausch Manfred

 

 

Saxler Jörg

 

 

Urfels Johann

 

 

Entschuldigt fehlten:

 

 

- 1. Beigeordneter:

Gilles Ernst

 

- Ratsmitglieder:

Lenz Christoph

 

 

Von der Verbandsgemeindeverwaltung:

Reusch Alfons

Zugleich als Schriftführer

 

 Zu der Sitzung war form- und fristgerecht eingeladen worden. Innerhalb der Einladungsfrist gemäß § 34 GemO wurde die Tagesordnung erweitert um die Punkte 9. Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“ und 10. Schlussabrechnung Gerätehalle und Beratung, ob abschließende Maßnahmen notwendig sind.

 

Aufgrund nachträglich eingegangener Anträge wurde Tagesordnungspunkt 5. vor Eintritt in die Sitzung ergänzt und wie folgt neu gefasst:

 

5.    Bauangelegenheiten

 

5.1  Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)

 

5.2  Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)

 

5.3  Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“

Die Beschlussfassung zur Änderung/Erweiterung der Tagesordnung erfolgte einstimmig.

 

 

Tagesordnung:

 

Öffentliche Sitzung

 

1.

Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2020

 

2.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

3.

Anfragen von Ratsmitgliedern

 

4.

Einwohnerfragestunde

 

5.

Bauangelegenheiten

 

5.1

Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)

 

5.2

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)

 

5.3

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“

 

6.

Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf

 

7.

Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Bleialf;
Billigung des Beitragssatzes 2019

 

8.

Ergänzung Straßenbeleuchtung „Im Brühl“

 

9.

Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“

 

10.

Schlussabrechnung Gerätehalle

 

 

 

 

 

 

1.

Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2020

 

 

Da gegen die Niederschrift der Sitzung keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als vom Rat gebilligt.

 

 

2.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

 

Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Angelegenheiten:

 

- Sturmschäden

- Bejagung Jagdbezirk Brandscheid

- Funkmast (Begehung 15.04.2020)

- Zuwendungen Baumaßnahme „Auwer Straße“

- Kindertagesstätte Bleialf

- Fertigstellung/Finanzierung Flutlichtanlage Sportplatz

- Genehmigung Haushaltssatzung 2020: Korrektur „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“

(bisherige Darstellung: -16.810 €, Korrektur: 56.190 €)

 

 

3.

Anfragen von Ratsmitgliedern

 

 

 

Es lagen Anfragen zu folgenden Themen vor:

 

- Vergabe Bauarbeiten „Auwer Straße“

- „Aktion saubere Landschaft“

- Begehbarkeit Gehwege „Prümer Straße“, „Auf Haustert“ u. a.

- Straßenzustand „Richelberg“

 

 

4.

Einwohnerfragestunde

 

 

Einwohnerfragen lagen nicht vor.

 

 

5.

Bauangelegenheiten

 

5.1

Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)

 

 

Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Seitens des Antragsstellers sind Umbaumaßnahmen und Umnutzungen beabsichtigt. Bauplanungsrechtlich ergibt sich hierdurch keine Änderung der bestehenden Situation.

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Auf die Einhaltung der Stellplatzverpflichtung wird hingewiesen.

 

 

5.2

Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)

 

 

Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere vier Jahre.

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung vom vom 22.04.2016 wurde erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

 

5.3

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“

 

 

Im Zuge der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung „Durchlass L 12 – „Üchenbach“ hat der LBM Gerolstein einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Maßnahmen bei der Kreisverwaltung (untere Wasserbehörde) gestellt. Geplant ist die Herstellung von drei weiteren Durchlässen an der L 12.

 

Die Planung hat dem Ortsgemeinderat vorgelegen. Die Ortsgemeinde wird im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren angehört.

 

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, dem Vorhaben gemäß Planunterlagen zuzustimmen und erteilte das Einvernehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

 

6.

Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf

 

 

Unter Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 15.01.2020 hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf in der dem Original der Niederschrift beigefügten Fassung vorbereitet. Insbesondere werden die §§ 4 und 5 neu gefasst.

 

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Satzung.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung in Kraft zu setzen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

 

7.

Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Bleialf;
Billigung des Beitragssatzes 2019

 

 

Der Ortsgemeinderat billigte die Kalkulation und den daraus resultierenden Beitragssatz für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit Bleialf.

 

Der Beitragssatz 2019 beträgt 0,2301061 €/Beitragsmaßstabseinheit.

 

Stellt sich bis zum Erlass der Beitragsbescheide heraus, dass maßgebliche Faktoren geändert werden müssen, wird der Beitragssatz der bisherigen Kalkulation entsprechend angepasst.

 

Beschlussfassung erfolge einstimmig.

 

8.

Ergänzung Straßenbeleuchtung „Im Brühl“

 

 

Dem Rat lag ein Antrag auf Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Im Brühl“ vor. Ein weiterer Antrag aus dem Vorjahr bezieht sich auf die Ergänzung der Straßenbeleuchtung „Im Gäschen“.

 

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, beiden Anträgen zuzustimmen. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Angebote der Fa. Innogy.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Ratsmitglieder Altendorf, Hell und Leinen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

 

9.

Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“

 

 

Dem Rat lag ein Antrag auf Herstellung eines Bürgersteiges an der Straße „Im Brühl“ vor. Begründet wird der Antrag mit dem derzeitigen Ausbauzustand, der den Anforderungen der Nutzung, insbesondere des Fußgängerverkehrs, nicht gerecht wird.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Straße „Im Brühl“ im Zuge des Endausbaues des bereits überplanten Bereichs „Im Wutschert“ auszubauen. Der neu zu überplanende Ausbaubereich bezieht sich auf den kompletten Streckenabschnitt zwischen dem vorgenannten Bebauungsplangebiet bis zur Einmündung „Brandscheider Straße“.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss, die Planung der Maßnahme auszuschreiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung der Leistungen zu veranlassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

Die Ratsmitglieder Altendorf und Leinen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 

 

10.

Schlussabrechnung Gerätehalle

 

 

Der Ortsgemeinderat hält eine abschließende Beratung über die Abrechnung und ggf. die Durchführung weiterer Maßnahmen für erforderlich. Die Beratung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.