3. Bleialfer Kunst- und Handwerkermarkt am 26.04.2020 fällt aus


In Absprache mit der Verbandsgemeinde Prüm und dem Gesundheitsamt wird der für den 26.04.2020 geplante

 

                                                        3. Bleialfer Kunst- und Handwerkermarkt

 

hiermit abgesagt.

 

Vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Infektionen mit dem Corona-Virus und dem Aufruf mit dem damit verbundenen Maßnahmenbeschluss sehen wir es als unsere Pflicht an die Veranstaltung zu verschieben.

Wir bemühen uns mit den Ausstellern zeitnah einen Ersatztermin im Herbst dieses Jahres zu vereinbaren.

Darüber werden wir so schnell wie möglich informieren.

 

   Hanns-Peter Küster

                   Vorsitzender

   Vereinsgemeinschaft Bleialf

 


Marktordnung:

 

 

-      Der Markt findet statt am Sonntag 26.04.2020 – in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 auf dem Marktplatz in 54608 Bleialf .

 

-         Verkauft werden dürfen ausschließlich handgefertigte Unikate, Kunst- und Werkstücke,(keine Händlerware) aus Metall, Holz, Keramik, Glas und Stein, sowie textile Kunst

 

Selbstgenähtes, Schmuck und Köstlichkeiten zum Mitnehmen (z.B. Marmelade, Schnaps, Honig….), die nicht zum direkten Verzehr gedacht sind. Die Verpflegung vor Ort übernehmen die örtlichen Vereine. Zugekaufte Ware wird nur genehmigt, wenn diese die handgefertigte Ware ergänzt, bzw. zur Nutzung unumgänglich ist.

    

         Der Kunst- und Handwerkermarkt wird regional und überregional beworben.

 

Einen online-Bewerbungsbogen finden Sie am Ende dieser Seite. Der Eingang Ihrer Bewerbung wird bei der Platzvergabe berücksichtigt.

 

     -     Der Eingang wird ihnen online bestätigt. 

      Die Standgebühr i. H. v.  25.- €  / Stand wird nach der Bestätigung der Teilnahme erhoben.         

 

-     Der Aufbau der Stände erfolgt am Sonntag ab 6:30 Uhr und muss bis 10:30 abgeschlossen sein. Eventuell früheres Aufbauen kann abgesprochen werden. Alle Pkws müssen bis 9:30 Uhr das Marktgelände verlassen (Parkplätze werden ausgewiesen - es wird ein Shuttle-Service eingerichtet der die Aussteller fährt). Im eigenen Interesse bitte wir Sie,  nicht alle marktnahen Parkplätze zu belegen und diese für Ihre Kunden frei zu halten. Ausgenommen sind natürlich Marktstandfahrzeuge die angemeldet und als Verkaufsstand genehmigt wurden.

 

-     Die Marktleitung weist am Sonntag-Morgen, ab 6.30 Uhr, die Standplätze den Ausstellern zu. Selbstständiges Belegen, bzw. ein Wechsel des Standortes ist nicht möglich.

 

-     Die Größe des Standplatzes hängt von Ihrer Anmeldung bzw. der Bestätigung ab und kann am Markttag nicht mehr geändert oder vergrößert werden. Bitte beachten Sie, dass ihre benötigte Fläche des Standes, alle Umbauten beinhalten muss, z.B. Markisen, Befestigungen, Standfläche der  Verkäufer, etc.- das gleiche gilt für Verkaufswagen oder Anhängern mit Anhängerkupplung usw. . Der  Marktstand muss zwischen 11.00 Uhr  und 18:00 Uhr personell immer belegt sein.

     Der Abbau darf erst nach 18.00 Uhr erfolgen.

 

-     Für die Abfallbeseitigung ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Werden Verpackungsmaterial, bzw. Abfälle zurückgelassen, müssen wir eine nachträgliche Gebühr zur Entsorgung erheben.

 

-     Stromversorgung ist möglich (in der Reihenfolge der Anmeldungen), solange Kapazitäten frei sind. Für Verlängerungskabel, bzw. Lichtquellen ist der Händler zuständig.

 

-     Für Schäden, die durch den Aussteller entstehen, haftet dieser in voller Schadenshöhe. Von Veranstalter wird generell keinerlei Haftung übernommen. Eine Anmeldung ist nur möglich wenn der Aussteller zum Zeitpunkt des Marktes haftpflichtversichert ist.

 

-     Der Veranstalter kann bei Vorliegen besonderer, von ihm nicht verschuldeter Gründe oder im Falle von höherer Gewalt die Bedingungen der Veranstaltung ändern oder den Markt absagen. Die Aussteller haben in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz.

 

-     Mit Einreichen des Bewerbungsbogens erkennt der Aussteller sämtliche, vorstehende Punkte in diesen Teilnahmebedingungen an. Er verpflichtet sich, diese einzuhalten und den Anweisungen der Marktleitung zu jeder Zeit  Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen kann ein Ausschluss vom Markt erfolgen.

 

-     Mit Betreten der Geländes erlauben Besucher und Verkäufer dem Veranstalter, dass Foto- oder Filmaufnahmen der eigenen Person gemacht und für Werbezwecke genutzt werden können.

 

Rückfragen gerne an den Organisator Hanns-Peter Küster 

Kunst-Handwerkermarkt@Bleialf.de

Tel.: 06555 - 900848  oder 0178 - 715 27 34

 

Wir freuen uns sehr auf Ihre Anmeldung.

 

Mit freundlichem Gruß

Hanns-Peter Küster