NIEDERSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf

vom 06.05.2020

 

um 19:00 Uhr im Hotel/Restaurant Zwicker

 

 

Anwesend:

 

Vorsitzender:

Heinz Richard

 

 

1. Beigeordneter:

Gilles Ernst

 

2. Beigeordneter:

Weinand Jörg

 

 

Ratsmitglieder:

Altendorf Cathrin

 

 

Dahmen Stefanie

 

 

Grunow Oliver

 

 

Haas Heidrun

 

 

Hell Edmund

 

 

Küster Hanns-Peter

 

 

Leinen Willi

 

 

Lenz Christoph

 

 

Michels Stefan

 

 

Moelter Thomas

 

 

Rausch Manfred

 

 

Saxler Jörg

 

 

Urfels Johann

 

 

Entschuldigt fehlte:

Hacken Walfried

 

 

Von der Verbandsgemeindeverwaltung:

Reusch Alfons

Zugleich als Schriftführer

 

 

Zu der Sitzung war form- und fristgerecht eingeladen worden. Einwände gegen Einladung und Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

 

Tagesordnung:

 

Öffentliche Sitzung

 

1.

Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2020

 

2.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

3.

Anfragen von Ratsmitgliedern

 

4.

Einwohnerfragestunde

 

5.

Bauangelegenheiten

 

5.1.

Antrag auf Änderung der Außenfassade im Erdgeschoss des bestehenden Wohn- und Ge­schäftshauses auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 8, Flurstück Nr. 1 (Bahn­hofstraße)

 

5.2.

Antrag auf Geländemodellierung und Herstellen von 22 Stellplätzen auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück Nr. 74/4 (Bahnhofstraße)

 

5.3.

Antrag auf Erweiterung EDEKA-SB-Markt: Anbau Getränkemarkt auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück Nr. 74/3 (Bahnhofstraße)

 

6.

Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Dorfgestaltung

 

7.

Antrag auf Fortsetzung der Planung „Wohngebiet Sonnenbach“

 

8.

Herstellung Entlastungsrohr „Üchenbach“

 

 

 

 

1.

Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2020

 

 

Da gegen die Niederschrift der Sitzung keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als vom Rat gebilligt.

 

 

2.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

 

 

Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Angelegenheiten:

- Wild- und Sturmschäden Gemeindewald

- Straßenbaumaßnahme „Auwer Straße“ (Info Baubeginn, Kabelverlegung Westnetz)

- Dorf-App

- Absage Kirmesveranstaltungen 2020

 

 

3.

Anfragen von Ratsmitgliedern

 

 

Es lagen Anfragen zu folgenden Themen vor:

- Schreiben an Haushalte/Bürger in Sachen Corona

- Friedhofsangelegenheiten

- Gefährdung durch Baumbestand Bereich Richelberg

- Hundekot

- Kosten Baumaßnahme „Auwer Straße“

- Beschilderung/Poller Radweg

- Fußweg „Prümer Straße“

- Wohnmobilstellplatz

- Begrünung Feuerwache

- Finanzierung „Lesesommer“ (Bücherei)

 

 

4.

Einwohnerfragestunde

 

 

Einwohnerfragen lagen nicht vor.

 

 

 

 

 

5.

Bauangelegenheiten

 

5.1.

Antrag auf Änderung der Außenfassade im Erdgeschoss des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 8, Flurstück Nr. 1 (Bahnhofstraße)

 

 

Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Seitens der Antragstellerin sollen die Fensterflächen durch dreifach verglaste Fenster ausgetauscht und das Wärmedämmmauerwerk ersetzt werden. Bauplanungsrechtlich ergibt sich hierdurch keine Änderung der bestehenden Situation.

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

 

 

5.2.

Antrag auf Geländemodellierung und Herstellen von 22 Stellplätzen auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück Nr. 74/4 (Bahnhofstraße)

 

 

Der Standort des Vorhabens liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bleialf für das Teilgebiet „SB Verbrauchermarkt – Bleialf, Bahnhofstraße“ – 2. Änderung, der als Art der baulichen Nutzung für das Grundstück sonstige Sondergebiete Einzelhandel (SO EZH) festsetzt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

 

 

5.3.

Antrag auf Erweiterung EDEKA-SB-Markt: Anbau Getränkemarkt auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 1, Flurstück Nr. 74/3 (Bahnhofstraße)

 

 

Der Standort des Vorhabens liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bleialf für das Teilgebiet „SB Verbrauchermarkt – Bleialf, Bahnhofstraße“ – 2. Änderung, der als Art der baulichen Nutzung für das Grundstück sonstige Sondergebiete Einzelhandel (SO EZH) festsetzt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 33 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich zulässig.

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt mit der Bedingung, dass der im Flurbereinigungsverfahren planfestgestellten Drainageleitung auf dem Grundstück zukünftig kein Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen zugeleitet wird. Dazu hat der Vorhabenträger die Leitungssysteme auf dem Grundstück zu trennen.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

 

 

6.

Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt- und Dorfgestaltung

 

 

Der Ortsgemeinderat Bleialf hat in der Sitzung am 11.03.2020 die Bildung des Ausschusses für Umwelt- und Dorfgestaltung beschlossen. Die entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist nach Bekanntmachung in Kraft getreten.

 

Die sechs Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder und Stellvertreter sollen Ratsmitglieder sein.

 

 

 

Der Ortsgemeinderat wählte nachfolgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss für Umwelt- und Dorfgestaltung:

 

Mitglied/stellvertretendes Mitglied:

 

 

 

Lenz Martin/Hellwich Hans Josef

Peiffer Max/Hell Edmund

Saxler Jörg/Probst Claudia

Altendorf Cathrin/Reusch Walter

Haas Heidrun/Urfels Johann

Gräßle Helmut/Fuchs Ivonne

 

Die Wahl erfolgte gemäß einstimmigem Beschluss in offener Abstimmung. Die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder erfolgte einstimmig bei zwei Enthaltungen.

 

 

7.

Antrag auf Fortsetzung der Planung „Wohngebiet Sonnenbach“

 

 

Dem Rat lag ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU/FDP/SPD auf Fortsetzung der Planung „Wohnbaugebiet Sonnenbach“ vor.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung vorgestellt und begründet. In der anschließenden Diskussion wurde die Notwendigkeit einer weiteren Baulanderschließung grundsätzlich von allen Fraktionen gesehen. Zur Abstimmung standen schließlich der vorliegende Antrag sowie ein Antrag der FWG-Fraktion, den Fokus der Baulanderschließung zunächst nicht nur auf den Bereich „Sonnenbach“ zu richten, sondern weitere Möglichkeiten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Ortslage Bleialf zu suchen.

 

Nach Abstimmung über die Reihenfolge der Beschlussfassung wurde zunächst über den gemeinsamen Antrag der CDU/FDP/SPD auf Fortsetzung der Planung „Wohngebiet Sonnenbach“ der Beschluss gefasst. Der Antrag fand nicht die Zustimmung des Rates.

 

Die Beschlussfassung erfolgte mit acht Ja-Stimmen gegen acht Nein-Stimmen.

 

Weitere Beschlussfassungen erfolgten nicht.

 

 

 

 

8.

Herstellung Entlastungsrohr „Üchenbach“

 

 

Der Rat hatte bereits in der Sitzung am 11.03.2020 über die Maßnahmen des Straßenbaulastträgers im Bereich des „Üchenbach“ beraten und die Zustimmung zu den Planungen des Landesbetriebes Mobilität Gerolstein an der L 12 erteilt.

 

Im weiteren Verlauf des „Üchenbach“ soll auch im Bereich des Durchlasses am gemeindlichen Wirtschaftsweg ein Entlastungsrohr hergestellt werden. Da der Durchlass auf der Gemarkungsgrenze Bleialf - Brandscheid liegt, betrifft die Maßnahme beide Ortsgemeinden. Die Angelegenheit wurde vom LBM Gerolstein mit den beiden Ortsbürgermeistern und Vertretern der Verwaltung vor Ort besprochen. Im Ergebnis sollen die geschätzten Kosten für die Verlegung des Entlastungsrohres ca. 12.000 € betragen, die jeweils zur Hälfte von den Ortsgemeinden Bleialf und Brandscheid getragen werden.

 

Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat der baulichen Maßnahme sowie der Finanzierung zu.

 

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.